Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv) sagt dem gewerblichen Ticketzweitmarkt den Kampf an: Der Vorstand hat aktuell den Verbandsjustiziar beauftragt, nachhaltig und dauerhaft alle rechtlich gebotenen Maßnahmen gegen den illegalen Tickethandel zu ergreifen.
Zu den umfassenden Maßnahmen zur Unterbindung des gewerblichen Zweitverkaufs von Eintrittskarten erklärt Rechtsanwalt Dr. J. Ulbricht, Justiziar des bdv: "Der bdv wird ab sofort in jedem ihm bekannt werdenden Einzelfall Unterlassungsklagen gegen gewerbliche Weiterverkäufer von Tickets unserer Mitglieder einleiten. Unsere Kanzlei hat sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit den rechtlichen Erfolgschancen derartiger Verfahren und der Erarbeitung einer erfolgreichen Angriffstrategiebefasst. Leider wurde hier in der Vergangenheit einiges falsch gemacht."
Jens Michow, Präsident des bdv, ergänzt: „Der Zweithandel mit Veranstaltungstickets hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einer wirtschaftlichen Bedrohung des Veranstaltungsmarktes entwickelt. Nicht nur der Rufschaden und die Verärgerung der Konzertbesucher sondern vor allem die Reduktion der Kaufkraft des Publikums durch für überteuerte Tickets verschwendetes Geld schaden unseren Mitgliedern zunehmend.“
Wie der bdv verkündet, halten es viele Veranstalter und Künstler für nicht lohnend, die Anwalts- und Gerichtskosten für ein juristisches Vorgehen gegen die Ticketzweitmarkthändler zu investieren. Sie seien der Meinung, dass für jeden juristisch unterbundenen Ticketweiterverkäufer an anderer Stelle im Internet ein Neuer entstehe.
„Hier wird der Verband nun stützend eingreifen“, verspricht der Verbandsjustiziar. „bdv-Mitglieder werden in neuen Verfahren ab sofort von allen Kostenrisiken auch im Fall eines gerichtlichen Unterliegens freigehalten. Sofern wir jetzt nicht mit Nachdruck etwas unternehmen, wird das Geschwür immer weiter wachsen.“
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Zu den umfassenden Maßnahmen zur Unterbindung des gewerblichen Zweitverkaufs von Eintrittskarten erklärt Rechtsanwalt Dr. J. Ulbricht, Justiziar des bdv: "Der bdv wird ab sofort in jedem ihm bekannt werdenden Einzelfall Unterlassungsklagen gegen gewerbliche Weiterverkäufer von Tickets unserer Mitglieder einleiten. Unsere Kanzlei hat sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit den rechtlichen Erfolgschancen derartiger Verfahren und der Erarbeitung einer erfolgreichen Angriffstrategiebefasst. Leider wurde hier in der Vergangenheit einiges falsch gemacht."
Jens Michow, Präsident des bdv, ergänzt: „Der Zweithandel mit Veranstaltungstickets hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einer wirtschaftlichen Bedrohung des Veranstaltungsmarktes entwickelt. Nicht nur der Rufschaden und die Verärgerung der Konzertbesucher sondern vor allem die Reduktion der Kaufkraft des Publikums durch für überteuerte Tickets verschwendetes Geld schaden unseren Mitgliedern zunehmend.“
Wie der bdv verkündet, halten es viele Veranstalter und Künstler für nicht lohnend, die Anwalts- und Gerichtskosten für ein juristisches Vorgehen gegen die Ticketzweitmarkthändler zu investieren. Sie seien der Meinung, dass für jeden juristisch unterbundenen Ticketweiterverkäufer an anderer Stelle im Internet ein Neuer entstehe.
„Hier wird der Verband nun stützend eingreifen“, verspricht der Verbandsjustiziar. „bdv-Mitglieder werden in neuen Verfahren ab sofort von allen Kostenrisiken auch im Fall eines gerichtlichen Unterliegens freigehalten. Sofern wir jetzt nicht mit Nachdruck etwas unternehmen, wird das Geschwür immer weiter wachsen.“
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